Vergangenen November( 2020) buchten mein Mann und ich ein Zimmer für 2 Nächte, welches wir leider stornieren mussten, aber nicht aus persönlichen Gründen, sondern auf Grund des Beherbergungsverbotesm dass der Gesetzgeber in Pandemiezeiten und wegen des Lockdowns verhängt hatte. Ich habe sofort storniert mit Hinweis auf die Gesetzeslage, leider erhielt ich keine Antwort, dafür einige Wochen später Post vom Anwalt.Ein solches Geschäftsgebaren ist in diesen Zeiten völlig unverständlich zumal ich angeboten habe, den Kurzurlaub vor Ort zu nehmen, sobald es wieder erlaubt ist
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